Dr. med. Lothar Boso
Facharzt Innere Medizin und Rheumatologie
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Was ist ein Wahlarzt?
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht, d.h. die Untersuchungen und Therapien können nicht gegen Vorlage der E-Card durchgeführt werden.
Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Versicherten ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig, aber möglich - sowohl von einem Kassenarzt als auch von einem anderen Wahlarzt.
Wahlärzte haben die Möglichkeit, das Honorar frei zu bestimmen. Für die erbrachten ärztlichen Leistungen bekommen Sie nach dem Ordinationsbesuch eine Honorarnote, die Sie zunächst selber bezahlen. Die Verrechnung erfolgt somit direkt zwischen dem Arzt und dem Patienten. Jeder Patient hat dann die Möglichkeit, die Honorarnote bei seiner Krankenkasse einzureichen, und hat grundsätzlich den Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages. Mit einer Zusatzversicherung (einer privaten Krankenversicherung) für ambulante Leistungen gibt es die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen Krankenkassen und Privathonorar rückerstattet zu bekommen. Manche Privatversicherungen übernehmen die anfallenden Kosten auch zur Gänze.
Vorteile eines Wahlarztes
ausreichend Zeit für Gespräche, Beratungen, Untersuchungen und Ihre persönlichen Anliegen
rasche und flexible Terminvergabe
kurze bzw. kaum Wartezeiten in der Ordination